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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand: September 2026

Dominik Sucker – muuv., Lise-Meitner-Str. 7, 31137 Hildesheim, info@muuvup.de (nachfolgend „muuv“)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen muuv und ihren Kunden über Leistungen im Bereich Online-Marketing, insbesondere Kunden- und Bewerbergewinnung über Werbeanzeigen (z. B. Google Ads, Meta), Landingpages, Tracking und Reporting.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn muuv ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Leistungen und Pakete auf der Website ist kein verbindliches Angebot.
  2. Der Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot von muuv und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Textform (z. B. E-Mail) genügt.
  3. Der konkrete Leistungsumfang, das gewählte Paket, die Vergütung und die Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem Angebot.

§ 3 Leistungen

  1. muuv erbringt Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB). Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, etwa eine bestimmte Anzahl an Anfragen, Aufträgen, Bewerbungen oder Einstellungen, ist nicht geschuldet, soweit er nicht in § 4 ausdrücklich zugesagt ist.
  2. Haben einzelne Leistungen Werkcharakter (z. B. die Erstellung von Landingpages), gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt oder nicht innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt.
  3. Die Werbeleistungen werden auf Plattformen Dritter (insbesondere Google, Meta) erbracht. Deren Richtlinien, Anzeigenfreigaben, Algorithmen, Preise und Kontoentscheidungen liegen außerhalb des Einflusses von muuv.
  4. muuv darf zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einsetzen.

§ 4 7-Tage-Garantie

  1. Die 7-Tage-Garantie gilt für die Pakete „Growth“ und „Scale“, soweit sie im Angebot ausgewiesen ist. Für die Leistung „Mitarbeiter gewinnen“ gilt sie nicht; dort fällt eine Vergütung über die Setup-Gebühr hinaus nur bei einer Einstellung an (§ 8).
  2. Als Anfrage gilt jede echte Kontaktaufnahme eines Interessenten oder Bewerbers über eine von muuv betreute Landingpage, ein Formular oder per Anruf. Nicht als Anfrage gelten offensichtlicher Spam, automatisierte Eingaben (Bots), mehrfache Eingaben derselben Person sowie Kontaktaufnahmen durch Mitarbeiter, Dienstleister oder Wettbewerber des Kunden.
  3. Die Frist von 7 Tagen beginnt mit dem Livegang der Kampagnen. Voraussetzung ist, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten (§ 5) erfüllt und das vereinbarte Werbebudget bereitgestellt hat.
  4. Geht innerhalb der Frist keine Anfrage ein, erbringt muuv die vereinbarten Leistungen ohne zusätzliche Vergütung weiter, bis die erste Anfrage eingegangen ist. Für diesen Zeitraum wird keine monatliche Management-Vergütung berechnet. Das Werbebudget trägt weiterhin der Kunde.
  5. Die Frist verlängert sich um Zeiträume, in denen Kampagnen auf Veranlassung des Kunden pausiert sind, das Budget unter das vereinbarte Mindestbudget gesenkt wird oder Freigaben und Zugänge ausstehen.
  6. Weitere Ansprüche aus der Garantie bestehen nicht.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Inhalte (z. B. Logos, Bilder, Texte) und Zugänge (z. B. Werbekonten, Website, Tracking) bereit und erteilt Freigaben innerhalb von 3 Werktagen.
  2. Der Kunde versichert, dass er an allen bereitgestellten Inhalten die nötigen Rechte besitzt, und stellt muuv von Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen durch diese Inhalte frei.
  3. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner beworbenen Angebote sowie für die rechtlichen Pflichtangaben seiner eigenen Websites und Landingpages (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung) verantwortlich. muuv kann Vorlagen bereitstellen, erbringt aber keine Rechtsberatung.
  4. Der Kunde bearbeitet eingehende Anfragen und Bewerbungen zeitnah.

§ 6 Werbebudget

  1. Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung von muuv. Der Kunde zahlt es direkt an die jeweilige Plattform, in der Regel über ein auf ihn laufendes Werbekonto.
  2. Das je Paket genannte Mindest-Werbebudget ist Voraussetzung für die vereinbarten Leistungen.
  3. Die Pakete richten sich nach dem monatlichen Werbebudget (Starter: bis 1.500 €, Growth: bis 3.000 €, Scale: ab 3.000 €). Überschreitet das tatsächliche Werbebudget in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Obergrenze des gebuchten Pakets, kann muuv mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen in Textform zum Folgemonat auf das passende Paket umstellen. Der Kunde kann stattdessen das Werbebudget wieder auf den Rahmen des gebuchten Pakets zurückführen.

§ 7 Vergütung und Zahlung

  1. Die Setup-Gebühr ist bei Vertragsschluss fällig. Die monatliche Management-Vergütung wird monatlich im Voraus berechnet. Für die Leistung „Mitarbeiter gewinnen“ gilt ergänzend § 8.
  2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Ist der Kunde länger als 14 Tage in Verzug, kann muuv die Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum Zahlungseingang aussetzen.

§ 8 Vergütung und Laufzeit „Mitarbeiter gewinnen“

  1. Für die Leistung „Mitarbeiter gewinnen“ fallen eine einmalige Setup-Gebühr je Stellenprofil sowie eine erfolgsabhängige Provision je Einstellung an. Eine monatliche Management-Vergütung fällt nicht an. Im Paket „Scale“ ist die Setup-Gebühr enthalten.
  2. Die Provision beträgt 6 % des im Arbeitsvertrag vereinbarten Bruttojahresgehalts für das erste Beschäftigungsjahr, bei Auszubildenden pauschal 990 €. Sie wird mit dem Arbeitsantritt fällig.
  3. Provisionspflichtig ist jede Einstellung einer Person, die sich über eine von muuv betreute Kampagne oder einen von muuv betreuten Bewerbungsweg beworben hat, wenn der Arbeits- oder Ausbildungsvertrag innerhalb von 12 Monaten nach Eingang der Bewerbung geschlossen wird. Dies gilt auch für eine andere als die ausgeschriebene Stelle.
  4. Der Kunde teilt muuv jede solche Einstellung innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss mit Eintrittsdatum und vereinbartem Bruttojahresgehalt in Textform mit.
  5. Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit, längstens innerhalb von 6 Monaten nach Arbeitsantritt, betreut muuv die Nachbesetzung der Stelle ohne erneute Setup-Gebühr. Für die nachbesetzende Einstellung fällt keine weitere Provision an.
  6. Der Vertrag läuft 3 Monate ab Livegang der Kampagnen und endet vorzeitig mit der ersten Einstellung, sofern im Angebot nicht mehrere Stellen vereinbart sind. Provisionsansprüche nach Abs. 3 bleiben vom Vertragsende unberührt.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

  1. Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem gewählten Paket bzw. dem Angebot. Für die Leistung „Mitarbeiter gewinnen“ gilt § 8 Abs. 6.
  2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat. Er kann dann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 10 Nutzungsrechte und Werbekonten

  1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die für ihn erstellten Landingpages, Texte und Creatives für eigene Zwecke zu nutzen.
  2. Auf den Kunden laufende Werbe- und Analysekonten verbleiben beim Kunden. Bei Vertragsende entzieht muuv sich die eigenen Zugriffe auf Wunsch.
  3. muuv darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.

§ 11 Datenschutz

  1. Soweit muuv im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Daten von Interessenten oder Bewerbern), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  2. Für die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung auf seinen eigenen Websites und in seinen Werbekonten, einschließlich erforderlicher Einwilligungen, ist der Kunde verantwortlich.

§ 12 Haftung

  1. muuv haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet muuv nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. muuv haftet nicht für Entscheidungen und Störungen der Werbeplattformen (§ 3 Abs. 3), soweit muuv diese nicht zu vertreten hat.
  4. Die Rechtsfolgen der 7-Tage-Garantie ergeben sich abschließend aus § 4.

§ 13 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Zahlen, Strategien und Zugangsdaten, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hildesheim.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.